Der Steuerberater Mannheims:




KTW Steuerberatung Mannheim bietet alle Leistungen für
Existenzgründer, Freiberufler und Selbstständige, Handwerker, KMU und große Unternehmen.
Unser Portfolio bietet auch Beratung im Bereich des Internationalen Steuerrechts aus Mannheim an

KTW der Steuerberater für DACH-Region (und Europa)
KTW, Mannheim



Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung der Weltmärkte ist längst im Mittelstand angekommen. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sind heutzutage selbst bei kleinen mittelständischen Unternehmen zum Alltag geworden.

Die Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen ist bei Auslands-Transaktionen immens Wichtig, da es zu Doppelbesteuerungen kommen kann, die in aller Regel erst im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt werden. Eine Heilung ist dann meist nicht mehr möglich. Gleichzeitig bieten sich bei solchen Sachverhalten aber auch Chancen die Gesamtsteuerlast zu optimieren. So stellt zum Beispiel die Preisgestaltung für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen (so genanntes Transfer Pricing) eine große Chance, aber auch ein großes Risiko dar. Wenn die Verrechnungspreise nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen oder die Dokumentation der Angemessenheit der Preise unzureichend ist, drohen erhebliche – vermeidbare – Steuerstrafzahlungen.

Die Regelungen zum internationalen Steuerrecht wurden nicht in ein zusammenhängendes, überschaubares Gesetz gepackt. Vielmehr ziehen sich die Regelungen durch eine Vielzahl von Steuergesetzen und die zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen.

Da die Bundessteuerberaterkammer die wachsende Notwendigkeit von Spezialisten erkannt hat wurde im Jahr 2007 die Zusatzqualifikation "Fachberater für Internationales Steuerrecht" ins Leben gerufen. Diese Zusatzqualifikation für Steuerberater erfordert den Nachweis von umfangreichem theoretischem und praktischem Spezialwissen. Außerdem ist der jährliche Nachweis von Fortbildung Pflicht. Da wir seit vielen Jahren Unternehmen betreuen, die auch im Ausland tätig sind, wurde die Zusatzqualifikation bereits im Jahr 2008 erworben.

Wir beraten sowohl deutsche Unternehmen bei ihren ausländischen Aktivitäten, als auch ausländische Unternehmen bei ihren inländischen Investments. Dabei stehen wir bei inländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften als Outsourcing-Partner für das komplette Rechnungswesen – von der Verbuchung der Belege über Zahlungsverkehr und Mahnwesen bis zum umfassenden Reporting. Außerdem stehen wir bei Fragen der Mitarbeiterentsendung sowohl im Inlands- als auch Auslandsfall als kompetenter Partner zur Seite.

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