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Internationales Steuerrecht
Die Globalisierung der Weltmärkte ist längst im Mittelstand angekommen. Grenzüberschreitende
Geschäftstätigkeiten sind heutzutage selbst bei kleinen mittelständischen Unternehmen zum
Alltag geworden.
Die Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen ist bei Auslands-Transaktionen immens Wichtig,
da es zu Doppelbesteuerungen kommen kann, die in aller Regel erst im Rahmen von Betriebsprüfungen
aufgedeckt werden. Eine Heilung ist dann meist nicht mehr möglich. Gleichzeitig bieten sich bei
solchen Sachverhalten aber auch Chancen die Gesamtsteuerlast zu optimieren. So stellt zum Beispiel die
Preisgestaltung für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen (so genanntes Transfer Pricing)
eine große Chance, aber auch ein großes Risiko dar. Wenn die Verrechnungspreise nicht den
steuerlichen Anforderungen entsprechen oder die Dokumentation der Angemessenheit der Preise unzureichend
ist, drohen erhebliche – vermeidbare – Steuerstrafzahlungen.
Die Regelungen zum internationalen Steuerrecht wurden nicht in ein zusammenhängendes,
überschaubares Gesetz gepackt. Vielmehr ziehen sich die Regelungen durch eine Vielzahl von
Steuergesetzen und die zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Da die Bundessteuerberaterkammer die wachsende Notwendigkeit von Spezialisten erkannt hat wurde
im Jahr 2007 die Zusatzqualifikation "Fachberater für Internationales Steuerrecht" ins Leben
gerufen. Diese Zusatzqualifikation für Steuerberater erfordert den Nachweis von umfangreichem
theoretischem und praktischem Spezialwissen. Außerdem ist der jährliche Nachweis von Fortbildung
Pflicht. Da wir seit vielen Jahren Unternehmen betreuen, die auch im Ausland tätig sind, wurde die
Zusatzqualifikation bereits im Jahr 2008 erworben.
Wir beraten sowohl deutsche Unternehmen bei ihren ausländischen Aktivitäten, als auch
ausländische Unternehmen bei ihren inländischen Investments. Dabei stehen wir bei
inländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften als Outsourcing-Partner für das
komplette Rechnungswesen – von der Verbuchung der Belege über Zahlungsverkehr und Mahnwesen bis
zum umfassenden Reporting. Außerdem stehen wir bei Fragen der Mitarbeiterentsendung sowohl im
Inlands- als auch Auslandsfall als kompetenter Partner zur Seite.
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