Steuerberater Mannheim




Steuerberater Mannheim: (Finanzbuchhaltung) FIBU für Karlsruhe, Heidelberg, Viernheim,
Heppenheim und Darmstadt.
Weitere Leistungen: Lohn, Buchhaltung, Steuererklärung, Abschluss, Finanazamt, Rating Analyst,
Krankenkasse (DAKOTA.AG) etc.

Mannnheim Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für KMU und den Mittelstand!
KTW, Mannheim
Aktuelles

  Nachrichten

 Steuernewsletter
  Jahr 2023
  Jahr 2022
  Jahr 2021
  Jahr 2020
  Jahr 2019

Aktuelles
Krankengeldhöhe bei Selbstständigen
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hatte in drei Fällen über die Höhe des Krankengeldes bei Selbstständigen zu entscheiden, wobei jeweils streitig war, welches Regelentgelt bei der Berechnung des Krankengeldes zugrunde zu legen ist. mehr
(Artikel vom 27.09.2023)

Verbesserungen bei der Förderung von Wohneigentum für Familien
Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die Förderbank KfW im Auftrag des Bauministeriums die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung "Wohneigentum für Familien". mehr
(Artikel vom 26.09.2023)

Zur Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat sich mit den Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden befasst. mehr
(Artikel vom 22.09.2023)

GmbH-Firmenwagen: Privatnutzung trotz Nutzungsverbot?
Beim Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH kann selbst dann ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vorliegen, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. mehr
(Artikel vom 20.09.2023)

BGH zu Aufklärungspflichten bei Immobiliengeschäften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Immobilien-Verkäufer ihre Aufklärungspflicht nicht bereits vollumfänglich erfüllen, indem sie den Käufern Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewähren.

Im Sachverhalt ging es um den Verkauf mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex. Die Verkäuferin versicherte, dass keine Beschlüsse gefasst seien, aus denen sich eine künftig fällige Sonderumlage ergebe, mit Ausnahme eines Beschlusses über die Dachsanierung mit wirtschaftlichen Auswirkungen von 5.600 Euro jährlich. Weiter heißt es in dem Kaufvertrag, der Verkäufer habe dem Käufer die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre übergeben und der Käufer habe Kenntnis von dem Inhalt der Unterlagen.

Im Rahmen der Verhandlungen erhielt die Klägerin Zugriff auf einen virtuellen Datenraum, der verschiedene Unterlagen zu dem Kaufobjekt enthielt. Wenige Tage vor dem notariellen Vertrag stellte die Verkäuferin noch ein früheres Protokoll einer Eigentümerversammlung in den Datenraum ein, aus dem sich eine Sonderumlage von zunächst 750.000 Euro – bei Bedarf bis zu 50 Millionen Euro – für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergab.

BGH stärkt Käufer-Rechte

Nach dem Urteil des BGH vom 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) konnte die Verkäuferin nicht die berechtigte Erwartung haben, dass die Klägerin das so kurz vor Abschluss des Kaufvertrags eingestellte Dokument noch einsieht, und hätte sie darüber in Kenntnis setzen müssen. Zudem komme unabhängig von einer Aufklärungspflicht der Verkäuferin ein Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen einer unzutreffenden Erklärung der Verkäuferin in dem notariellen Kaufvertrag in Betracht.

Mit seiner Entscheidung stärkt der BGH die Rechte der Immobilienkäufer.

Quelle: BGH / STB Web
(Artikel vom 18.09.2023)