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Wann endet im Alter die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung?
Die Agentur für Arbeit setzte bei einer Selbstständigen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung über deren Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus für weitere 9 Monate fest. Begründet wurde dies mit der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters. mehr
(Artikel vom 26.05.2023)

Steueränderungen bewirken erwartungsgemäß Mindereinnahmen
Den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen unter Berücksichtigung der seit Oktober in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr erwartungsgemäß schlechter als noch in der Oktober-Schätzung prognostiziert. mehr
(Artikel vom 20.05.2023)

Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind.

Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein Hotel umfasste. Im Jahr 2020 war er von zeitweisen betrieblichen Einschränkungen und Schließungen betroffen. Ihm wurden im Streitjahr eine Soforthilfe von 15.000 Euro, eine Überbrückungshilfe I von 6.806 Euro sowie November- und Dezemberhilfen von 42.448 Euro gewährt.

Höhere Gewinne als vorher

Das Finanzamt unterwarf die erhaltenen Corona-Hilfen der tariflichen Einkommen­steuer. Der Kläger hingegen war der Auffassung, diese seien ermäßigt zu besteuern. Die Hilfszahlungen seien Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Nichtausübung einer Tätigkeit aufgrund der pandemiebedingten Schließung des Geschäftsbetriebs. Sie hätten beim Kläger zu außerordentlichen Einkünften geführt, weil der Kläger im Jahr 2020 einen höheren Gewinn verzeichnet habe, als es bei einem normalen Ablauf der Dinge der Fall gewesen wäre. Daher bestehe Anlass für die Milderung der Einkommensteuer.

FG: Überhöhte Bemessung der Corona-Hilfen

Das FG Münster hat die Klage mit Urteil vom 26. April 2023 (Az. 13 K 425/22 E) abgewiesen. Soweit sich der Kläger mit seiner Argumentation wohl auf die frühere Rechtsprechung des BFH beziehe, nach der eine Vergleichsrechnung vorgenommen werden konnte, seien die Betriebseinnahmen zu betrachten. Im Jahr 2020 hätten diese aber selbst unter Einbezug der Zuschüsse unterhalb des Niveaus der Vorjahre gelegen. Dass der hieraus erzielte Gewinn höher als in den Vorjahren gewesen sei, belege letztlich nur die überhöhte Bemessung der Corona-Hilfen. Dies führe jedoch nicht zu außerordentlichen Einkünften.

Quelle: FG Münster / STB Web
(Artikel vom 15.05.2023)

Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert. mehr
(Artikel vom 12.05.2023)

Lockdown für Frisörgeschäfte war verhältnismäßig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 entstanden sind. Danach besteht keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen. mehr
(Artikel vom 11.05.2023)